Gesetze: EStG § 16 Abs. 1 und 2AO 1977 § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2
Nachträgliche Änderungen des Veräußerungspreises für die Veräußerung eines Gewerbebetriebs wirken steuerrechtlich stets auf den Zeitpunkt der Veräußerung zurück
Leitsatz
Hält der Erwerber eines Gewerbebetriebs seine Zusage, den Veräußerer von der Haftung für alle vom Erwerber übernommenen Betriebsschulden freizustellen, nicht ein und wird der Veräußerer deshalb in einem späteren Veranlagungszeitraum aus einem als Sicherheit für diese Betriebsschulden bestellten Grundpfandrecht in Anspruch genommen, so liegt ein Ereignis mit steuerlicher Rückwirkung auf den Zeitpunkt der Veräußerung vor.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1993 II Seite 894 BFH/NV 1994 S. 2 Nr. 1 YAAAA-94696
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