BFH  - III R 24/23 Verfahrensverlauf - Status: anhängig

Anlagevermögen; Gewerbesteuer; Hinzurechnung

Rechtsfrage

1. Werden gewerbliche Mieter und Zwischenvermieter durch die gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Miet- und Pachtzinsen für die Benutzung der unbeweglichen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens gemäß § 8 Nr. 1 Buchstabe e GewStG unter Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG in nicht zu rechtfertigender Weise schlechter gestellt als gewerblich selbstnutzende und vermietende Eigentümer?

2. Werden gewerbliche Zwischenvermieter durch die gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Miet- und Pachtzinsen für die Benutzung der unbeweglichen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens gemäß § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG unter Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG in nicht zu rechtfertigender Weise schlechter gestellt als gewerbliche Endmieter sowie gewerblich selbstnutzende und vermietende Eigentümer?

3. Werden gewerbliche Zwischenvermieter durch die gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Miet- und Pachtzinsen für die Benutzung der unbeweglichen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens gemäß § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG unter Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG in nicht zu rechtfertigender Weise schlechter gestellt als gewerblich Tätige, die Rechte durchleiten?

Gesetze: GewStG § 8 Nr 1 Buchst e, GG Art 3 Abs 1

Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 20.12.2023):

Zulassung: durch BFH

Dieses Verfahren ist anhängig

Fundstelle(n):
IAAAJ-55446