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NWB 50/2023 S. 3411

Abgabe | Änderungen der Lkw-Maut 2023 und 2024

Die CO 2-Emissionsklasse ist ab dem als neues Tarifmerkmal eingeführt (vgl. Zweite Verordnung zur Änderung der Lkw-Maut-Verordnung v. , BGBl 2023 I Nr. 341). Der Mautsatz pro Kilometer hängt daher jetzt auch davon ab, wie viel Kohlenstoffdioxid (CO 2) ein Fahrzeug ausstößt. Diese neue Systematik geht auf eine EU-weite Regelung zurück. Außerdem ist jetzt die technisch zulässige Gesamtmasse (tzGm) neue Grundlage zur Zuordnung zu einer Gewichtsklasse und die Partikelminderungsklassen entfallen. Ab dem werden mit Erdgas (CNG/LNG) betriebene Fahrzeuge, ab dem Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t mautpflichtig und die Mautbefreiung emissionsfreier Fahrzeuge ändert sich.

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