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NWB 50/2023 S. 3410

Mindestlohn | Anstieg des Mindestlohns zum

Am ist die Vierte Mindestlohnanpassungsverordnung (MiLoV4) verkündet worden (BGBl 2023 I Nr. 321), die am in Kraft tritt. Nach der aufgrund von § 11 MiLoG erfolgten Anpassung steigt der gesetzliche Mindestlohn ab dem auf 12,41 € (brutto) und ab dem auf 12,82 € (brutto) pro Zeitstunde. Mit der Verordnung setzt die Bundesregierung den Beschluss der Mindestlohnkommission v.  rechtsverbindlich um. Die hiermit verbundenen Neuerungen sind vom Arbeitgeber bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung zu beachten.

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