NWB Nr. 50 vom Seite 3401

Einiges zu beachten

Reinhild Foitzik | Verantw. Redakteurin | nwb-redaktion@nwb.de

Änderungen zum Jahreswechsel

Lange Zeit war unklar, ob die als steuerliche Entlastungsmaßnahme für die Gastronomie zugestandene Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen nach zweimaliger Verlängerung in diesem Jahr noch eine dritte Verlängerung oder gar eine Entfristung erfahren würde. Die endgültige Entscheidung für ein Auslaufen der Steuerermäßigung fiel erst in der Nacht zum in einer Sitzung der Bundestagsfraktionen der sog. Ampel-Koalition. Die FDP sprach sich dabei zwar für eine Verlängerung der Steuerermäßigung aus, konnte sich jedoch gegen die ablehnende Haltung von SPD und Bündnis 90/Die Grünen nicht durchsetzen. Zu der Ablehnung der Fortführung der Steuerermäßigung entscheidend beigetragen haben dürfte das sog. Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts, mit dem das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 für verfassungswidrig erklärt wurde. Als Folge dieser BVerfG-Entscheidung klaffte im Bundeshaushalt 2024 plötzlich eine Lücke von etwa 60 Mrd. €. Wer kann bzw. möchte in dieser Situation schon auf Steuermehreinnahmen von ca. 3,3 Mrd. € jährlich verzichten, die die Anwendung des allgemeinen Umsatzsteuersatzes auf die Speisenabgabe in der Gastronomie ab einbringen soll? Vom Auslaufen der Umsatzsteuersatzermäßigung betroffene Unternehmer und deren Steuerberater haben nun – wie Rondorf auf aufzeigt – einiges zu beachten.

Dass es zum Jahreswechsel in der steuerlichen Beratung grundsätzlich einiges zu beachten gibt, zeigen regelmäßig der Schwerpunktbeitrag „Steuerliche Hinweise und Dispositionen zum Jahresende“, der in der NWB-Ausgabe 49 erschienen ist, und dessen Fortsetzung „Aus der Steuerrechtsprechung und Verwaltungspraxis“ in dieser NWB-Ausgabe 50. Mit wichtigen Hinweisen für die Steuerpraxis versehen, fassen Korn/Strahl auf ausgewählte Urteile und Verwaltungsanweisungen des Jahres 2023 zusammen. – Der Jahreswechsel 2023/2024 ist auch mit zahlreichen Änderungen im Personengesellschaftsrecht verbunden, und Berater sollten die durch das MoPeG vollständig neu gefassten Regelungen zur GbR im BGB bis zum Ende des Jahres studiert und verinnerlicht haben. Jähne gibt daher auf einen Überblick über die wichtigsten am in Kraft tretenden Regelungen.

Neues zu beachten gibt es zudem bei der steuerlichen Behandlung von Mitarbeiterbeteiligungen. Mit dem Zukunftsfinanzierungsgesetz hat der Gesetzgeber nunmehr für verbesserte steuerliche Rahmenbedingungen gesorgt, die es Start-ups erleichtern sollen, Mitarbeiter zu gewinnen und sich im internationalen Wettbewerb um Talente zu behaupten. Bergan/Fahsel stellen auf die gesetzlichen Änderungen dar und unterziehen diese einer Analyse.

Reinhild Foitzik

Fundstelle(n):
NWB 2023 Seite 3401
NWB TAAAJ-54842