MinStG § 93

Teil 10: Nationale Ergänzungssteuer

Abschnitt 2: Besonderheiten

§ 93 Nichtberücksichtigung der nationalen Ergänzungssteuer

§ 54 ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass die nationale Ergänzungssteuerregelung für Zwecke der Ermittlung des Steuererhöhungsbetrags unberücksichtigt bleibt.

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WAAAJ-54533