MinStG § 100

Teil 11: Besteuerungsverfahren und sonstige Bestimmungen

Abschnitt 2: Bußgeldvorschriften, Ermächtigungen und Anwendungsvorschriften

§ 100 Auswirkung auf die Abkommensberechtigung

Die Besteuerung nach diesem Gesetz oder nach einer ausländischen Vorschrift, die den Vorschriften der Richtlinie (EU) 2022/2523 entspricht, begründet keine Berechtigung zur Anwendung eines Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung.

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WAAAJ-54533