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ZFA Nr. 12 vom Seite 17

01 und Ä1: Alles ganz einfach – oder?

Katharina Grund

Ob 01 oder Ä1, ist doch eigentlich ganz leicht. Die Bestimmungen haben wir alle einmal gelernt und sie sind ja auch recht übersichtlich. Trotzdem gibt es im Praxisalltag immer wieder Probleme. Wir zeigen hier, wie sich die 01 und die Ä1 unterscheiden.

Wann kann die 01 abgerechnet werden?

Im Praxisalltag fällt mir immer wieder auf, dass die Unterscheidung zwischen 01 und Ä1 für viele doch nicht so einfach ist, wie es auf den ersten Blick scheint. Schauen wir uns die Positionen und ihre Beschreibungen einmal genauer an.


Tabelle in neuem Fenster öffnen
01 – eingehende Untersuchung zur Feststellung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten, einschließlich Beratung
Abrechenbar:
  • Einmal je Kalenderhalbjahr, frühestens vier Monate nach der Abrechnung der letzten Untersuchung
  • In der Regel als erste Maßnahme in einem Behandlungsfall
  • Neben den Leistungen der Individualprophylaxe IP1, IP2, IP4 und IP5
  • Während einer KFO-Behandlung, wenn sie anderen Zwecken dient
  • Für eine eingehende Untersuchung mit schriftlicher Befundaufnahme
  • Bei zahnlosem Kiefer zur Feststellung von Mund- oder Kieferkrankheiten
Nicht abrechenbar:
  • Neben einer Ä1
  • Mehrfach in einem Kalenderhalbjahr
  • Im gleichen Kalenderhalbjahr neben einer FU-Leistung
  • Im Zusammenhang mit einer...