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ZFA Nr. 12 vom Seite 11

Teilleistungen bei Brücken (Teil I)

Dr. med. dent. Wolfgang Schellhaaß

Dieser Beitrag beschäftigt sich mit Fällen, in denen die prothetische Behandlung nicht zu Ende geführt werden kann. Dabei geht es nicht die Gründe für den Behandlungsabbruch, sondern wir betrachten detailliert, wie sich eine nicht beendete Behandlung auf die Abrechnung auswirkt. Für solche Fälle gibt es im BEMA im prothetischen Bereich Gebührennummern für Teilleistungen. Was es dabei im Zusammenhang mit Kronen und Brücken zu beachten gibt, wird Schritt für Schritt erklärt. Wir werfen auch einen Blick auf mögliche Begleitleistungen und eventuelle nachträgliche Maßnahmen.

Was sind Teilleistungen bei Brücken?

Teilleistungen können nicht nur bei der Versorgung mit Kronen, sondern grundsätzlich bei allen prothetischen Maßnahmen, so auch bei der Versorgung mit Brücken anfallen. Es gibt unterschiedliche Gründe, warum eine Behandlung nicht wie geplant beendet werden kann, beispielsweise eine längere Erkrankung, stationäre Unterbringung, ein längerer Auslandsaufenthalt, ein unvorhergesehener Umzug oder der Tod des Patienten. Einen weniger einschneidenden, aber dafür sehr kuriosen Grund kann ich aus meiner eigenen Praxistätigkeit ergänzen: Die Behandlung konnte nicht fortgeführt werden, da der...