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17.10.2023 C(2023)7020, NWB 47/2023 S. 3176

Rechnungslegung | Neue Schwellenwerte für KMU

Die Europäische Kommission hat die in der Rechnungslegungsrichtlinie festgelegten monetären Schwellenwerte für die Bestimmung der Größenkategorie eines Unternehmens geändert, um den Auswirkungen der Inflation Rechnung zu tragen. Die Schwellenwerte waren seit 2013 unverändert. Die Anhebung wurde um 25 %, bei Kleinstunternehmen um 28,6 % vorgenommen. Sie soll dazu führen, dass KMU nicht den EU-Bestimmungen über die Finanz- und Nachhaltigkeitsberichterstattung unterliegen, die für größere Unternehmen gelten. Es ergeben sich folgende Änderungen:


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Bilanzsumme
Nettoumsatzerlöse
Kleinstunternehmen
450.000 €
900.000 €
Kleinunternehmen (unteres Ende des Spektrums)
5 Mio. €
10 Mio. €
Kleinunternehmen (oberes Ende des Spektrums)
7,5 Mio. €
15 Mio. €
Mittelgroße Unternehmen
25 Mio. €
50 Mio. €

Die Mitgliedstaaten mü...

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