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BFH Urteil v. - VI R 12/90 BStBl 1993 II S. 108

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1EStG § 10 Abs. 1 Nr. 7EStG § 12 Nr. 1 Satz 2

Aufwenddungen eines Finanzbeamten zur Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung sind als Fortbildungskosten abziehbare Werbungskosten

Leitsatz

Aufwendungen eines Finanzbeamten zur Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung sind als Fortbildungskosten abziehbare Werbungskosten.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1993 II Seite 108
BFH/NV 1993 S. 10 Nr. 3
JAAAA-94328

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BFH, Urteil v. 06.11.1992 - VI R 12/90

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