Zum Umfang des Entgelts bei einer umsatzsteuerfreien Grundstücksveräußerung zur Vermeidung einer Enteignung
Leitsatz
Veräußert ein Unternehmer einen Teil seines Betriebsgrundstücks zur Vermeidung einer Enteignung, sind neben dem Kaufpreis auch die Entschädigung für eine Betriebseinschränkung auf dem Restgrundstück und die Vergütung für den Abbruch von Gebäuden auf dem veräußerten Grundstücksteil Entgelt für eine einheitliche, unter das GrEStG fallende, nach § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG 1980 umsatzsteuerfreie Leistung (Abgrenzung zum , BFHE 105, 75, BStBl II 1972, 403).
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1992 II Seite 986 BFH/NV 1992 S. 76 Nr. 11 AAAAA-94318
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