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Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 Buchst. a und b UStG für Laborleistungen
In seinem aktuellen BMF-Schreiben setzt sich das BMF mit der aktuellen Rechtsprechung zur Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 Buchst. a und Buchst. b UStG für Laborleistungen auseinander und passt den Umsatzsteuer-AE an die mittlerweile geänderte Rechtsprechung an.
I. Hintergrund
Während die Vorschrift des § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin befreit, die durch bestimmte, ausdrücklich benannte Berufsträger erbracht werden, befreit § 4 Nr. 14 Buchst. b UStG Krankenhausbehandlungen und ärztliche Heilbehandlungen einschließlich der Diagnostik, Befunderhebung, Vorsorge, Rehabilitation, Geburtshilfe und Hospizleistungen sowie damit eng verbundene Umsätze, die von Einrichtungen des öffentlichen Rechts ausgeführt werden. Unionsrechtliche Grundlagen dieser Steuerbefreiungen sind Art. 132 Abs. 1 Buchst. c und b MwStSystRL. Im Jahr 2017 hatte der , entschieden, dass medizinische Analysen, die von einem in privatrechtlicher Form organisierten Labor außerhalb der Praxisräume des anordnenden praktischen Arztes durchgeführt werden, nach § 4 Nr. 14 Buchst. b UStG, nicht aber auch nach § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG, steuerfrei sein können. Demgegenüber hat der entschieden, dass medizinische Analysen eines Facharztes für klinische Chemie und Laboratoriumsdiagn...