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BFH Urteil v. - V R 107/87 BStBl 1992 II S. 705

Gesetze: UStG 1980 § 1 Abs. 1 Nr. 1UStG 1980 § 3 Abs. 9UStG 1980 § 10 Abs. 1 Satz 3

Bei einer Vereinbarung zwischen einem Apotheker und einem Hauseigentümer, daß dieser mit einem Arzt einen Mietvertrag abschließt, kann Leistungsaustausch vorliegen

Leitsatz

Zahlt ein Apotheker einem Hauseigentümer dafür etwas, daß dieser Praxisräume einem Arzt (mietweise oder unentgeltlich) überläßt, kann zwischen dem Apotheker und dem Hauseigentümer ein eigener Leistungsaustausch vorliegen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1992 II Seite 705
BFH/NV 1992 S. 63 Nr. 9
QAAAA-94194

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BFH, Urteil v. 20.02.1992 - V R 107/87

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