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Steuern mobil Nr. 11 vom

Track 19 | Grunderwerbsteuer: Keine Befreiung bei Zusammenlegung und Neuerrichtung von Kirchengemeinden

Entsteht durch die Zusammenlegung von mehreren Kirchengemeinden eine neue Kirchengemeinde, wird hierdurch GrESt ausgelöst, wenn die ursprünglichen Gemeinden Anteile an grundbesitzenden GmbHs hielten und diese Beteiligungen nach der Zusammenlegung sich alle in der Hand der neu errichteten Kirchengemeinde befinden. Der Bundesfinanzhof hat aktuell entschieden, dass dies auch dann gilt, wenn die grundbesitzenden GmbHs caritative Einrichtungen wie Krankenhäuser oder Altenheime betreiben.

Die nächste höchstrichterliche Entscheidung – zur Grunderwerbsteuer – war dem Bundesfinanzhof eine Pressemitteilung wert. Das ist aber wohl weniger der steuerlichen Bedeutung geschuldet als der gesellschaftlichen Bedeutung der Kirchen.

Der II. Senat des BFH hat nämlich entschieden: Entsteht durch die Zusammenlegung von mehreren Kirchengemeinden eine neue Gemeinde, wird Grunderwerbsteuer ausgelöst. Und zwar dann, wenn die ursprünglichen Gemeinden Anteile an grundbesitzenden GmbHs hielten und diese Beteiligungen sich nach der Zusammenlegung alle in der Hand der neu errichteten Kirchengemeinde befinden.

Dies gilt auch dann – und diese Klarstellung ist wichtig –, wenn die grund...

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