BBK Nr. 19 vom Seite 849

Schutz vor der Veröffentlichung des Jahresüberschusses

Beate A. Blechschmidt | Verantw. Redakteurin | bbk-redaktion@nwb.de

Aus den Unterlagen zum Jahresabschluss ist grundsätzlich auch bei kleinen und kleinsten Kapitalgesellschaften der Jahresüberschuss bzw. der Jahresfehlbetrag des laufenden Jahres ersichtlich, wenn die Bilanz – wie im Regelfall – vor Ergebnisverwendung aufgestellt wird. Gerade für diese Unternehmen gibt es jedoch vielfältige Gründe, die Offenlegung des Jahresüberschusses vermeiden zu wollen. Angefangen bei der Verhinderung von Nachteilen bei Preisverhandlungen mit Lieferanten oder Abnehmern, wenn diese den Jahresüberschuss genau kennen oder bei Preiskämpfen mit Wettbewerbern. Der Schutz vor der Veröffentlichung des Jahresüberschusses ermöglicht es diesen Unternehmen, ihre finanzielle Leistung und Stabilität langfristiger zu bewerten, bevor sie die Informationen der Öffentlichkeit preisgeben. So können leichter fundierte Entscheidungen getroffen werden, was wiederum die Grundlage für eine nachhaltige Entwicklung und Wettbewerbsfähigkeit schafft.

Es gibt Strategien, mit denen Unternehmen verhindern können, dass ihre finanzielle Situation für externe Bilanzleser offensichtlich wird. Eine Möglichkeit besteht darin, Vorabausschüttungen vorzunehmen, bei denen Gewinne vor dem Abschluss des Geschäftsjahres an die Gesellschafter ausgezahlt werden. Dadurch verringert sich der auszuweisende Jahresüberschuss. Eine weitere Option bietet die Bildung von Gewinnrücklagen, bei denen ein Teil des erwirtschafteten Gewinns in das Eigenkapital des Unternehmens zurückgeführt wird.

Durch die geschickte Kombination dieser beiden Maßnahmen und unter Berücksichtigung der Offenlegungserleichterungen für kleine oder Kleinst-GmbH können Unternehmen ihre Ertragslage vor unerwünschter öffentlicher Einsicht schützen. Dies ermöglicht, die finanziellen Informationen vertraulich zu halten und die Wettbewerbsposition zu stärken.

In ihrem Beitrag erläutern Professor Dr. Eginhard Werner und Thilo Blome ausführlich, wie kleine oder Kleinst-GmbH ihre Jahresüberschüsse vor der Offenlegung im Unternehmensregister schützen können. Neben den Grundlagen der Verwendung des Jahresergebnisses stellen sie ausführlich die geeigneten Maßnahmen vor und stellen am Ende des Beitrags diese zusammenfassend prägnant im Überblick dar.

Beste Grüße

Beate Blechschmidt

Fundstelle(n):
BBK 2023 Seite 849
NWB OAAAJ-49421