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BBK Nr. 19 vom Seite 862

Ausweis latenter Steuern in der Handelsbilanz

Udo Cremer

Immer wieder kommt es in der Praxis vor, dass sich die Wertansätze von Vermögensgegenständen bzw. Wirtschaftsgütern, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten in der Handelsbilanz von denen in der Steuerbilanz unterscheiden. Dies hat zur Folge, dass der steuerliche Gewinn vom handelsrechtlichen Jahresüberschuss abweicht und dadurch die Steuerbelastung im Verhältnis zum Jahresüberschuss entweder zu hoch oder zu niedrig ausfällt. Aus diesem Grund haben mittelgroße und große Kapitalgesellschaften, ihnen gleichgestellte Personenhandelsgesellschaften sowie publizitätspflichtige Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen in ihrer Handelsbilanz latente Steuern auszuweisen. In diesem Beitrag wird der Ausweis latenter Steuern in der Handelsbilanz anhand zahlreicher Beispiele erläutert.

I. Aktive latente Steuern

[i]Wahlrecht zum Ansatz aktiver latenter SteuernBestehen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen Differenzen, die sich in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen (sog. temporäre Differenzen), so kann eine sich daraus insgesamt ergebend...

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