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NWB Nr. 39 vom

Steuerfahndungen als Ausnahmesituation für Steuerberater und Mandanten

Dr. Hülya Dönmez

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 2694Im Jahr 2021 wurden von den Bußgeld- und Strafsachenstellen der Finanzämter bundesweit insgesamt 49.765 Strafverfahren abgeschlossen. Vor diesem Hintergrund dürfte so manche Steuerkanzlei bereits Erfahrungen mit der Steuerfahndung gemacht haben. Denn auch bei anderen als den beschuldigten Personen sind Durchsuchungen von Räumlichkeiten unter den gesetzlichen Voraussetzungen zulässig. Die Grundzüge der Steuerfahndung sollten daher bekannt sein.

Durchsuchungsanordnung als Grundlage der Steuerfahndung

[i]Vorgehensweise bei Vorliegen eines begründeten Verdachts einer SteuerstraftatLiegt ein begründeter Verdacht einer Steuerstraftat vor und wird die Anordnung einer Durchsuchung und Beschlagnahme beim zuständigen Ermittlungsrichter beantragt, kann der dann ergehende Beschluss ein solcher nach § 102 StPO oder nach § 103 StPO sein. Eine Durchsuchung nach § 102 StPO richtet sich gegen den Beschuldigten, eine solche nach § 103 StPO gegen eine andere Person, z. B. den Steuerberater des Beschuldigten. In Ausnahmefällen („Gefahr im Verzug“) kann eine Durchsuchung auch ohne richterlichen Beschluss erfolgen.

[i]Wichtigste Rechte der SteuerfahndungDie wichtigsten Rechte der Steuerfahnder sind die des ersten Zugriffs, der vorläufigen Festnahme, der Vernehmung des Besc...

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