BFH  - II R 11/23 Verfahrensverlauf - Status: anhängig

Anteilsübertragung; Grunderwerbsteuer; Mündliche Verhandlung; Öffentlichkeit; Vertrauensschutz; Videokonferenz

Rechtsfrage

1. Ist bei Ausschluss der Öffentlichkeit gemäß § 52 Abs. 2 FGO die Übertragung der mündlichen Verhandlung nach § 91a FGO statthaft?

2. Zurechnung einer zwischengeschalteten Personengesellschaft als sog. RETT-Blocker bei § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG

Durfte die Klägerin zum Zeitpunkt der Anteilsübertragungen (Jahr 2012) in die durch die Rechtsprechung und Finanzverwaltung gesicherte Auslegung des Anteils-Begriffs für die Ebene der zwischengeschalteten Personengesellschaft vertrauen?

Gesetze: FGO § 52 Abs 2, FGO § 91a, GrEStG § 1 Abs 3 Nr 3

Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 20.09.2023):

Zulassung: durch FG

Dieses Verfahren ist anhängig

Fundstelle(n):
PAAAJ-48722