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Steuern mobil Nr. 10 vom

Track 25 | Qualifikation von Einkünften: Stille Beteiligung des Arbeitnehmers am Unternehmen des Arbeitgebers

Der Bundesfinanzhof muss entscheiden, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang Gewinnanteile aus Mitarbeiterbeteiligungen in Form typisch stiller Beteiligungen als Einkünfte aus Kapitalvermögen und nicht als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit zu qualifizieren sind. In erster Instanz war das FG Baden-Württemberg im Streitfall zu dem für den Stpfl. günstigen Ergebnis gelangt, dass es sich bei dem Gewinn aus der Veräußerung der Anteile um Kapitaleinkünfte handelt.

Das nächste Verfahren, das beim Bundesfinanzhof neu anhängig ist, ist ebenfalls gleichermaßen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber interessant.

Der Bundesfinanzhof muss entscheiden: Unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang sind Gewinnanteile aus Mitarbeiterbeteiligungen in Form typisch stiller Beteiligungen als Einkünfte aus Kapitalvermögen zu qualifizieren – und nicht als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit?

Arbeitnehmer können sich als typisch stille Gesellschafter am Unternehmen ihres Arbeitgebers beteiligen. Die Gesellschaft tritt dann nach außen hin nicht in Erscheinung. Beim späteren Verkauf der Beteiligung stellt sich die Frage, ob ein Gewinn zu den Einkünften a...

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