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StuB Nr. 18 vom Seite 748

Dreiecksgeschäfte im Konzernabschluss

WP/StB Dr. Norbert Lüdenbach

I. Sachverhalt

In den Konzernabschluss des Solarproduzenten MU wird TU einbezogen. In 01 werden Solarzellen (Herstellungskosten 200) von MU für 300 an das konzernextene Unternehmen E geliefert, das sie zu Solarmodulen verarbeitet und die Module für 360 an TU liefert. Bei Lieferung an E sind das am Liefervolumen der Zellen abgeleitete Volumen und der Preis der von E „zurück“ zu liefernden Module bereits fixiert. Zum Stichtag hat TU die Hälfte der Module zu einem Preis von 200 an den Handel abgesetzt. Einzelbilanziell entsteht ein Gewinn von 300 - 200 = 100 bei MU und von 200 - 180 = 20 bei TU, in Summe also 120. Die einzelbilanziellen Umsätze sind 300 und 200, in Summe also 500.

II. Fragestellungen

  • Ist der Konzernumsatz nur mit 200 (Lieferung Module an Handel) oder mit 500 auszuweisen?

  • Ist die noch nicht verkaufte Hälfte der Module mit 180 (Anschaffungskosten gegenüber E) oder nur mit 130 ( 1/2 HK MU + 1/2 Verarbeitungskosten E) zu bewerten?

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Nutzungsdauer:
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