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FinMin Schleswig-Holstein 18.07.2023 , IWB 17/2023 S. 688

FinMin Schleswig-Holstein | Nachweiserleichterung im Scan- Verfahren im nichtkommerziellen Reiseverkehr eng begrenzt

Bei – unter weiteren Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung in Betracht kommenden – Ausfuhren im persönlichen Reisegepäck (§ 6 Abs. 3a UStG) müssen die Voraussetzungen der Steuerbefreiung vom Unternehmer nachgewiesen werden (§ 6 Abs. 4 UStG). Das habe nach Abschnitt 6.11 Abs. 7 UStAE grds. durch eine Ausfuhrbestätigung der Grenzzollstelle zu erfolgen. Sei der Ausfuhrnachweis durch Belege mit einer Bestätigung der Grenzzollstelle nicht möglich oder nicht zumutbar, könne der Nachweis im begründeten Einzelfall auch durch geeignete Alternativbelege geführt werden (vgl. Abschnitt 6.6 Abs. 6 UStAE). Eine solche Alternative stelle das sog. Scan-Verfahren an Flughäfen dar, bei dem ein Einzelhändler den Gegenstand der Lieferung im Ladengeschäft im Sicherheitsbereich eines Flughafens seinem im Drittlandsgebiet wohnenden Abnehmer übergibt. Bei diesem Ve...

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