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Finanzgericht Nürnberg  Beschluss v. - 8 V 300/23

Gesetze: FGO § 155 Satz 1 ; ZPO § 251 S. 1 ; BayGrStG § 3

AdV: Verfassungsmäßigkeit der Ermittlung der Grundsteuer auf der Grundlage eines reinen Flächenmodells nach dem Bayerischen Grundsteuergesetz

Leitsatz

1. Bei der im AdV-Verfahren gebotenen summarischen Prüfung ist das System der Ermittlung der Grundsteuer auf der Grundlage eines reinen Flächenmodells, wie es das Bayerische Grundsteuergesetz vom vorsieht, vor dem Hintergrund des erheblichen Bewertungsspielraums des Gesetzgebers nicht zu beanstanden.

2. Ein für die Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes erforderliches besonderes berechtigtes Aussetzungsinteresse liegt nicht vor.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DStR-Aktuell 2023 S. 8 Nr. 37
DStRE 2023 S. 1477 Nr. 24
ErbStB 2023 S. 282 Nr. 10
ErbStB 2023 S. 284 Nr. 10
BAAAJ-46466

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Finanzgericht Nürnberg , Beschluss v. 08.08.2023 - 8 V 300/23

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