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Steuern mobil Nr. 8 vom

Track 29 | Erbschaft- und Schenkungsteuer: Marktanpassungsabschlag bei der Bewertung eines Miteigentumsanteils

Bei der Bewertung eines Miteigentumsanteils an einem Grundstück für die Erbschaft- und Schenkungsteuer ist nach einem erfreulichen Urteil des FG Münster vom anteiligen Verkehrswert des Grundstücks ein Marktanpassungsabschlag vorzunehmen, der die niedrigere Verkehrsfähigkeit eines Miteigentumsanteils abbildet. Da der Fiskus jedoch einen solchen Abschlag, der die niedrigere Verkehrsfähigkeit eines Miteigentumsanteils abbildet, nicht anerkennen möchte, ist der Bundesfinanzhof am Zug.

Kennen sollten Sie auch eine steuerzahlerfreundliche Entscheidung des FG Münster zur erbschaft- und schenkungsteuerlichen Bewertung eines Miteigentumsanteils an einem Grundstück.

Ein Miteigentumsanteil an einem Grundstück ist regelmäßig weniger wert als der rechnerische Anteil am gemeinen Wert des Grundstücks. Der Miteigentümer ist schließlich aufgrund der notwendigen Kompromisse mit den anderen Eigentümern in seinen Rechten eingeschränkt.

Das FG Münster hat daher entschieden: Liegen für die Bewertung eines Miteigentumsanteils keine spezifischen Daten vor, ist vom anteiligen Verkehrswert des Grundstücks ein marktüblicher Abschlag zu schätzen.

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