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BFH Urteil v. - VI R 85/87 BStBl 1990 II S. 883

Gesetze: EStG 1983 § 9 Abs. 1 Nrn. 6 und 7EStDV 1981 § 11dLStR 1984 Abschn. 30 Abs. 3 Satz 1

Werbungskosten in Form von AfA oder Sofortabschreibung auch bei Arbeitsmitteln, die zunächst privat genutzt und unentgeltlich erworben worden sind

Leitsatz

1. Eine AfA kann als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit auch für Arbeitsmittel angesetzt werden, die der Steuerpflichtige geschenkt bekommen und zunächst privat genutzt hat (Ergänzung des Urteils des Senats vom VI R 22/86, BFHE 160, 162, BStBl II 1990, 684).

2. Bei einem selbst erworbenen oder geschenkt erhaltenen Wirtschaftsgut ist eine Sofortabschreibung entsprechend Abschn. 30 Abs. 3 Satz 1 LStR 1984 bei der Umwidmung zu einem Arbeitsmittel zulässig, wenn der Teil der ursprünglichen Anschaffungskosten zuzüglich Umsatzsteuer, der auf die Zeit nach der Umwidmung entfällt, 800 DM nicht übersteigt.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1990 II Seite 883
BFH/NV 1990 S. 66 Nr. 9
KAAAA-93428

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BFH, Urteil v. 16.02.1990 - VI R 85/87

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