IWB Nr. 12 vom Seite 1

Was fehlt und was nützt?

Nils Henrik Feddersen | Verantw. Redakteur | iwb-redaktion@nwb.de

Deutschland [i]Digitalisierungsgrad in Deutschland ist sehr unterschiedlich ist wahrlich das Land unterschiedlicher Geschwindigkeiten! Im Bereich der Digitalisierung von Dienstleistungen zum Beispiel ist die deutsche Verwaltung so weit von ihrem früheren Ziel entfernt, bis Ende 2022 alle (über 570) Dienstleistungen online anzubieten, dass es schmerzen muss, daran erinnert zu werden. Ein lieb gewonnener Föderalismus, ein ausgeprägtes Beauftragtenwesen, ein sehr hoher normativer Standard für (Daten-)Schutzrechte sowie die generelle Passivität einzelner Beteiligter führen dazu, dass dieses Land in diesem Bereich der Digitalisierung noch mit der „E-Lok fährt“. Das kann in vielen Bereichen des Lebens völlig reichen, doch klafft eine bemerkenswerte Lücke zu den täglichen Nachrichten darüber, wie KI im Allgemeinen und ChatGPT im Besonderen das Leben des Beraters (und des Redakteurs) umkrempeln werden. Und dies steht im Widerspruch zum Aufwand und zu dem schlichten gesetzlichen Zwang, auf digitalem Weg in genormter Form sehr reichlich Informationen und Meldungen einzureichen. An Anzeigepflichten besteht auch im Steuerwesen jedenfalls kein Nachholbedarf.

[i]E-Invoicing soll auch dem Fiskus helfen, bietet aber allgemein VorteileDas Thema E-Invoicing ist ebenfalls in aller Munde und steht vielen längst konkret vor Augen – auch hier weil es verpflichtend ist. Das E-Invoicing wurde durch die Richtlinie 2014/55/EU passender Weise bei öffentlichen Aufträgen zuerst verpflichtend. Digitalisierte Rechnungsprozesse haben aber nicht nur für den Fiskus Vorteile: sie führen zu geringeren Kosten gegenüber papierbasierten Rechnungsprozessen, sie können die Fehlerquote auf Dauer deutlich senken, wie auch den Berichtigungsaufwand und überhaupt lassen sich so alle Prozesse deutlich verkürzen. In vielen Staaten bestehen für den B2B-Bereich Vorgaben zum E-Invoicing. Doch in jedem Staat gelten andere Regelungen. Es ist schon eine Herausforderung, im internationalen Geschäft mit den lokalen regulatorischen Veränderungen Schritt zu halten. Die Vorgaben, die Polen mit seinem KSeF-System ab Juli 2024 verlangt, stellen Pałys/Hübbe ab vor. Die ViDA-Vorgaben (noch im Entwurf) der Europäischen Union werden naturgemäß nicht nur in den Nachbarländern Deutschlands die Weichen hart in Richtung digitale Rechnung stellen.

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Ich wünsche Ihnen viel Glück und viel Spaß mit dieser Ausgabe

Nils Henrik Feddersen

Fundstelle(n):
IWB 12 / 2023 Seite 1
NWB AAAAJ-42658