Online-Nachricht - Montag, 12.06.2023

Energiekrise | Abschöpfung von Überschusserlösen im Rahmen der Strompreisbremse läuft aus (BMWK)

Die Abschöpfung von Überschusserlösen bei der Stromerzeugung läuft zum aus. Die Bundesregierung wird den zeitlichen Anwendungsbereich der entsprechenden Reglung des Strompreisbremsegesetzes nicht verlängern. Hierauf weist das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) aktuell hin.

Hintergrund: Die Abschöpfung von Überschusserlösen diente dazu, stromerzeugende Unternehmen bei unerwarteten Zufallserlösen an der Verteilung der Lasten aufgrund krisenbedingt hoher Stromkosten zu beteiligen.

Hierzu führt das BMWK weiter aus:

  • Angesichts der gesicherten Stromversorgung, aktuell sinkender Strompreise und damit ausbleibender Einnahmen aus der Abschöpfung sowie nicht auszuschließender Investitionshemmnisse ist eine Verlängerung der Abschöpfung nicht gerechtfertigt.

  • Auch europarechtlich erfolgte keine Verlängerung der entsprechenden europäischen Rechtsgrundlage. So ist die „Verordnung (EU) 2022/1854 des Rates vom über Notfallmaßnahmen als Reaktion auf die hohen Energiepreise“ ebenfalls bis befristet. Die Europäische Kommission hat sich in ihrem am 5. Juni vorgelegten Bericht gegen eine Verlängerung ausgesprochen.

  • Konkret bedeutet das für die betroffenen Betreiber von Stromerzeugungsanlagen, dass die Abschöpfung auf die ersten beiden Abrechnungszeiträume ( bis und bis ) begrenzt bleibt. Die jeweiligen Abschöpfungsbeträge müssen bis Ende Juli 2023 bzw. Oktober 2023 dem regelzonenverantwortlichen Übertragungsnetzbetreiber mitgeteilt werden.

Hinweis:

Allgemeine Informationen zum Abschöpfungsprozess finden Sie hier. Inhaltliche Fragen beantwortet die kostenfreie Telefonhotline 0800-78 88 900, die auch über den hinaus geschaltet bleibt.

Quelle: BMWK, Pressemitteilung v. (il)

Fundstelle(n):
NWB GAAAJ-41645