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BFH Urteil v. - VI R 23-24/85 BStBl 1990 II S. 1065

Gesetze: EStG §§ 9, 9aLStR 1975 Abschn. 23 Abs. 1 Nr. 2b, Abs. 2 Sätze 2 und 3

Die Werbungskosten-Pauschbeträge für bestimmte Berufsgruppen sind grundsätzlich um vom Arbeitgeber steuerfrei ersetzte Werbungskosten zu kürzen

Leitsatz

Der den Künstlern gemäß Abschn. 23 Abs. 1 Nr. 2b LStR 1975 gewährte Pauschbetrag von 4 800 DM ist grundsätzlich um vom Arbeitgeber steuerfrei ersetzte Werbungskosten zu kürzen. Insbesondere ist die Kürzung um erstattete Reisekosten nicht vom Nachweis abhängig, daß die Gewährung des ungekürzten Pauschbetrages für andere beruflich veranlaßte Aufwendungen als Reisekosten zu einer offensichtlich unzutreffenden Besteuerung führte.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BStBl 1990 II Seite 1065
FAAAA-93058

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
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BFH, Urteil v. 10.08.1990 - VI R 23-24/85

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