Arbeitshilfe Januar2024

Keine Anwendung der Vorschrift des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG bei flurmäßiger Abtrennung und anschließender Veräußerung einer unbebauten Teilfläche aus einem Flurstück, welches aus einer eigengenutzten Immobilie mit einer großzügigen Gartenfläche bestand?

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Flurmäßige Abtrennung und anschließende Veräußerung einer unbebauten Teilfläche aus einem Flurstück, welches aus einer eigengenutzten Immobilie mit einer großzügigen Gartenfläche bestand. Kann die unbebaute, als Garten genutzte Fläche für sich den privilegierten Tatbestand einer Nutzung zu eigenen Wohnzwecken i.S. von § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG beanspruchen, da sie in einem Nutzen- und Funktionszusammenhang zum bewohnten Objekt stand?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB CAAAJ-35269