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BFH Urteil v. - V R 114/83 BStBl 1988 II S. 651

Gesetze: UStG 1980 § 1 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. bUStG 1980 § 12 Abs. 2 Nr. 10 Buchst. bPBefG § 1 Abs. 1PBefG § 2 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 4PBefG § 43 Abs. 1 Nr. 1Freistellungs Verordnung zum PBefG § 1 Nr. 4 Buchst. a

Steuerpflicht und Steuersatz bei kostenloser Arbeitnehmer-Sammelbeförderung durch den Arbeitgeber

Leitsatz

1. Die kostenlose Beförderung von Arbeitnehmern von deren Wohnungen zu den Arbeitsstellen unterliegt beim Arbeitgeber auch dann der Umsatzsteuer nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b UStG 1980 (, BFHE 153, 155), wenn die Arbeitsstellen sich an ständig wechselnden Orten befinden.

2. Befördert der Arbeitgeber die Arbeitnehmer von deren Wohnungen oder von zwischen der Wohnung und der Arbeitsstelle liegenden anderen Ausgangspunkten mit eigenen Fahrzeugen zu wechselnden Arbeitsstellen, so betreibt der Arbeitgeber einen dem genehmigten Linienverkehr i.S. des § 12 Abs. 2 Nr. 10 Buchst. b UStG 1980 gleichzustellenden genehmigungsfreien Linienverkehr, auf den unter den weiteren Voraussetzungen dieser Vorschrift der ermäßigte Steuersatz anzuwenden ist.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:



Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BStBl 1988 II Seite 651
PAAAA-92625

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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BFH, Urteil v. 11.03.1988 - V R 114/83

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