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NWB 10/2023 S. 670

Verein | Zukünftig digitale Mitgliederversammlungen möglich

Der Bundesrat hat das vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Ermöglichung hybrider und virtueller Mitgliederversammlungen im Vereinsrecht (BT-Drucks. 20/2532 und BT-Drucks. 20/5585) gebilligt. Das Gesetz ergänzt das Bürgerliche Gesetzbuch um eine Regelung, die es erlaubt, dass Vereinsmitglieder auch ohne Anwesenheit am Versammlungsort im Wege der elektronischen Kommunikation an der Mitgliederversammlung teilnehmen und andere Mitgliederrechte ausüben können. Neben dieser Möglichkeit der sog. hybriden Versammlung können die Mitglieder auch beschließen, dass Versammlungen rein virtuell stattfinden, die Teilnahme also nur mittels elektronischer Kommunikation möglich ist. Wird eine hybride oder virtuelle Versammlung einberufen, muss bei der Berufung auch angegeben werden, wie die Mitglieder ihre...

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