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StuB 5/2023 S. 227

Einkommen-/Lohnsteuer | Geänderte Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2023

Das BMF hat im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder die geänderten Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2023 bekannt gemacht ( :008, NWB AAAAJ-33722).

Die geänderten Programmablaufpläne berücksichtigen die Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags auf 1.230 € und des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende auf 4.260 € durch das Jahressteuergesetz 2022. Weitere Änderungen gegenüber den am bekannt gemachten Programmablaufpläne wurden nicht vorgenommen. Die geänderten Programmablaufpläne sind ab dem anzuwenden.

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