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StuB 2/2023 S. 96

CSRD am in Kraft getreten

Nachdem die Richtlinie (EU) 2022/2464 zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive – CSRD) am im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde, ist sie am in Kraft getreten.

Die CSRD, mit der die bisherige CSR-Richtlinie (Richtlinie 2014/95/EU) abgelöst wird, ändert u. a. die Bilanzrichtlinie (Richtlinie 2013/34/EU), die Transparenzrichtlinie (Richtlinie 2004/109) und die Abschlussprüferrichtlinie (Richtlinie 2006/43/EG). Die EU-Mitgliedstaaten haben die neuen Vorschriften bis spätestens Juli 2024 in nationales Recht umzusetzen.

Hinweis: Zur CSRD vgl. u. a. Borcherding/Möller/Schencking/Skoluda, StuB 2022 S. 801, NWB SAAAJ-25000.

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