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Verfahrensrecht | Wirksame förmliche Zustellung während der Covid-19-Pandemie (BFH)
Eine wirksame Ersatzzustellung durch Einlegen in einen Briefkasten (§ 180 ZPO) setzt voraus, dass zuvor ein erfolgloser Versuch der Ersatzzustellung in der Wohnung oder den Geschäftsräumen des Adressaten (§ 178 Abs. 1 Nr. 1, 2 ZPO) unternommen wurde (; veröffentlicht am ).
Hintergrund: Für förmliche Zustellungen - etwa von Gerichtsentscheidungen oder besonders wichtigen Verwaltungsakten - hat der Gesetzgeber ein klares Regelwerk aufgestellt (§§ 166 ff. ZPO). Wenn diese Regeln bei der Zustellung nicht beachtet werden, ist die Zustellung unwirksam. Eine „Heilung“ des Mangels tritt erst in dem Zeitpunkt ein, in dem der Empfänger das Schriftstück tatsächlich in die Hand bekommt.
Sacherhalt: Streitig ist, ob eine Revision der Kläger beim BFH in zulässiger Weise e...