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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 5 KR 1980/21

Gesetze: SGB III § 165 ff; SGB IV § 14

Leitsatz

Leitsatz:

Wurde zwischen dem insolventen Arbeitgeber und dem Insolvenzverwalter eine Vereinbarung dahingehend geschlossen, dass dem Arbeitnehmer normal weiter Gehalt bezahlt wird und der Arbeitnehmer seinen Anspruch auf das Insolvenzgeld dem Insolvenzverwalter abtritt, erhält der Arbeitnehmer in Höhe der Gehaltszahlungen Arbeitsentgelt, das bei der Ermittlung der Jahresarbeitsentgeltgrenze zu berücksichtigen ist.

Fundstelle(n):
DStR 2022 S. 13 Nr. 51
DStR 2023 S. 52 Nr. 1
DStR 2023 S. 52 Nr. 1
NAAAJ-29037

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LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 27.07.2022 - L 5 KR 1980/21

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