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Track 22 | Gewerbesteuer: Keine Gewährung der erweiterten Kürzung bei einer Betriebsunterbrechung
Vermietet der Mitunternehmer einer gewerblich geprägten GmbH & Co. KG das in seinem Sonderbetriebsvermögen befindliche Betriebsgrundstück und verkauft die Personengesellschaft ihr bewegliches Betriebsvermögen an den neuen Mieter, handelt es sich nach einem Urteil des FG Düsseldorf nicht um eine Betriebsaufgabe. Es liegt lediglich eine Betriebsunterbrechung vor, so dass weiterhin betriebliche Einkünfte erzielt werden und die stillen Reserven steuerlich verhaftet bleiben.
Eine Erwähnung wert ist auch ein schwebender Prozess zur erweiterten Kürzung des Gewerbeertrags für Grundstücksunternehmen bei der Gewerbesteuer. – Verraten Sie uns zum Einstieg doch bitte, wie die Rechtsfrage in der offiziellen Datenbank des Bundesfinanzhofs zu den anhängigen Verfahren lautet.
Gerne. – Es heißt dort: Stellt die Vermietung von Räumlichkeiten zum Betrieb eines Autohauses durch eine Personengesellschaft, die zuvor in diesen Räumlichkeiten selbst ein Autohaus betrieben hatte und daneben noch weitere Gewerbeeinheiten in demselben Gebäudekomplex an andere Mieter überlässt, eine Betriebsverpachtung dar, die die erweiterte Kürzung für Grundstücksunternehmen bei der Vermieterin...