BFH  - IV R 17/22 Verfahrensverlauf - Status: anhängig

Betriebsprüfung; Mitteilung; Verwaltungsakt

Rechtsfrage

Handelt es sich bei der Mitteilung des Finanzamts an den Steuerpflichtigen, dass die Außenprüfung zu keiner Änderung der Besteuerungsgrundlagen geführt habe (§ 202 Abs. 1 Satz 3 AO), um einen Verwaltungsakt?

Gesetze: AO § 202 Abs 1 S 3, AO § 118

Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 20.10.2022):

Zulassung: durch FG

Dieses Verfahren ist anhängig

Fundstelle(n):
UAAAJ-24519