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BFH 15.03.2022 V R 35/21 (V R 35/19), StuB 19/2022 S. 759

Umsatzsteuer | Zur Umsatzbesteuerung von Leistungen einer Schwimmschule

Umsätze aus Leistungen einer Schwimmschule sind umsatzsteuerpflichtig (Anschluss an C-373/19 „Dubrovin & Tröger – Aquatics“, NWB PAAAH-93654; Bezug: § 4 Nr. 21 Buchst. a Doppelbuchst. bb, UStG; Art. 132 Abs. 1 Buchst. i und j MwStSystRL).

Praxishinweise

Der BFH hatte mit Beschluss vom - V R 32/18, NWB JAAAH-13854 (BStBl 2019 II S. 457 = Kurzinfo StuB 2019 S. 450, NWB FAAAH-16362), beim EuGH angefragt, ob der Begriff des Schul- und Hochschulunterrichts i. S. des Art. 132 Abs. 1 Buchst. i und j MwStSystRL auch die Erteilung von Schwimmunterricht umfasst. Das hat der EuGH mit dem Urteil vom - C-373/19 „Dubrovin & Tröger – Aquatics“, NWB PAAAH-93654, verneint. Diese Vorgaben hat der , NWB TAAAI-05739, Kurzinfo StuB 2022 S. 278, NWB AAAAI-58596) übernommen und seine frühere...

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