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STFAN Nr. 10 vom Seite 18

Eintritt eines Gesellschafters in eine Personengesellschaft

Dipl.-Kfm. (FH) Udo Cremer

Tritt ein Gesellschafter in eine Personengesellschaft ein, ist zunächst danach zu unterscheiden, ob er in eine bereits bestehende Gesellschaft als zusätzlicher Gesellschafter aufgenommen wird oder mit anderen Gesellschaftern eine Personengesellschaft erstmalig gründet. Weiterhin ist für die bilanzielle Beurteilung entscheidend, ob es sich um eine Bar- oder Sacheinlage handelt.

Gründung einer Personengesellschaft

Bargründung

Verpflichten sich die Gesellschafter im Falle einer Gründung dazu, ihre Einlage durch Barzahlung zu erbringen, weist die bilanzielle Darstellung keine Besonderheiten auf.

Beispiel

Die beiden Gesellschafter A und B gründen zum die A & B OHG und tätigen eine Bareinlage von jeweils 100.000 € am durch Banküberweisung auf das Bankkonto der A & B OHG.


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Kontobezeichnung
Soll in €
Haben in €
Bank
200.000
 
Festkapital A
 
100.000
Festkapital B
 
100.000

Sachgründung

Wird die Gesellschaftereinlage nicht bar, sondern durch eine Sacheinlage erbracht, handelt es sich steuerrechtlich um einen tauschähnlichen Vorgang, wenn die einzelnen Wirtschaftsgüter bisher zum Privatvermögen des Mitunternehmers gehörten. Erhöht sich durch die Übertragung eines Wirtschaftsguts der Kapitalanteil des Ei...BStBl 2011 I S. 713BStBl 2011 I S. 713BStBl 2000 I S. 462