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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 11 SF 114/20 EK U

Die Klägerinnen und der Kläger (im Folgenden: Kläger) begehren Entschädigung wegen Staatshaftung nach § 198 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG). Sie machen eine unangemessene Dauer des vor dem Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen anhängig gewesenen Verfahrens L 17 U 671/15 geltend.

Fundstelle(n):
HAAAJ-23197

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LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 16.02.2022 - L 11 SF 114/20 EK U

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