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FG Hamburg 21.06.2022 6 K 39/20, Kommentierte Nachricht BBK 19/2022 S. 889

Steuerrecht | Fremdüblichkeit bei sich widersprechenden Verträgen zwischen Allein-Gesellschafter und Gesellschaft

Bei der Veräußerung von Aktien durch den alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführer an seine Gesellschaft gilt der Maßstab der Fremdüblichkeit. Nicht fremdüblich ist dabei, wenn der Wert der Aktien nicht ermittelt wird, obwohl es Anzeichen einer Wertminderung gibt.

Im [i]Einander widersprechende Verträge zu Veräußerung und Einlage recht umfangreichen Sachverhalt des Urteilsfalls geht es im Kern um den einzigen Kommanditisten, der auch der einzige Geschäftsführer der Gesellschaft gewesen ist: Er schloss mit der Gesellschaft einen Vertrag über die Veräußerung von Aktien. Zuvor war aber bereits zwischen diesen Beteiligten vereinbart worden, dass die Aktien in die Gesellschaft eingelegt werden.

Spätestens [i]Verträge zwischen nahen Dritten erfordern klare Vereinbarungen und deren Durchführung seit dem grundlegenden ist u. a. eine der Voraussetzungen für die Anerkennung von Verträgen zwischen n...

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Fremdüblichkeit bei sich widersprechenden Verträgen zwischen Allein-Gesellschafter und Gesellschaft

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