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NWB Nr. 39 vom Seite 2735

Das neue Nachweisgesetz betrifft auch Angaben zur bAV – praktische Hinweise für Arbeitgeber

Ulrich Beeger

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 2777Das Gesetz über den Nachweis der für ein Arbeitsverhältnis geltenden wesentlichen Bedingungen (NachwG) soll für transparente Arbeitsbedingungen sorgen. Arbeitgeber sind danach verpflichtet, wesentliche Bestandteile des Arbeitsvertrags in Papierform niederzulegen und dem Arbeitnehmer unterschrieben auszuhändigen. Das Gesetz ist zum reformiert worden und bringt auch hinsichtlich der Informationspflichten bezüglich der betrieblichen Altersversorgung (bAV) Neues.

Neue Fassung des Nachweisgesetzes

[i]Verschärfte, am Schriftformerfordernis festhaltende FassungDie gesetzliche Neufassung erweitert den Katalog nachweispflichtiger Informationen, verkürzt die Fristen, innerhalb derer Arbeitgeber Hinweise erteilen müssen, und hält am Schriftformerfordernis fest. Trotz der durch die EU-Richtlinie (EU) 2019/1152 eröffneten Möglichkeit, digitale Kommunikationsmittel zur Erfüllung der Nachweispflicht einzusetzen, müssen Arbeitgeber daher wesentliche Arbeitsbedingungen weiterhin eigenhändig unterschrieben den Arbeitnehmern in Papierform aushändigen, was wegen der fortschreitenden Digitalisierung der Arbeitswelt kontraproduktiv erscheint. Verstöße können nun durch B...

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