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DBA Mexiko Artikel 16 i.d.F. für 2010

Artikel 16 Aufsichtsrats- und Verwaltungsratsvergütungen

Nichtamtlicher Hinweis: Dieses Abkommen ist am 15.10.2009 in Kraft getreten (BGBl 2010 II S. 62) und war in dieser Fassung anzuwenden vom 1.1.2010 bis zum 31.12.2023.

Die Bundesrepublik Deutschland

und

die Vereinigten Mexikanischen Staaten –

von dem Wunsch geleitet, ihre wirtschaftlichen Beziehungen durch den Abbau steuerlicher Hindernisse zu fördern und ihre Zusammenarbeit auf steuerlichem Gebiet zu festigen –

sind wie folgt übereingekommen:

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