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Abo u.a. Umsatzsteuer //

Aufrechnung von Steuererstattungsansprüchen mit Steuernachforderungen in sog. Bauträger-Fällen (BFH)

Ist am finanzgerichtlichen Klageverfahren zwischen dem Zessionar und dem Anspruchsgegner der Zedent nicht beteiligt, liegt ‑ auch außerhalb des Anwendungsbereichs des § 406 BGB ‑ mangels Rechtskrafterstreckung keine Ermessensreduzierung auf null dahingehend vor, dass das FG das Klageverfahren aussetzen müsste. Das Bestehen der rechtswegfremden Gegenforderung ist dann lediglich eine Vorfrage zur Aufrechnung und von der Entscheidungsbefugnis des FG gemäß § 17 Abs. 2 GVG umfasst. Umsatzsteuerrechtlicher Leistungsempfänger im Sinne des § 27 Abs. 19 Satz 1 UStG ist bei bestehender Organschaft auch dann der Organträger, wenn zivilrechtlich die Organgesellschaft Vertragspartnerin des bauleistenden Unternehmers ist (BFH, Urteil v. 24.5.2023 - XI R 45/20; veröffentlicht am 28.9.2023).

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Abo Verfahrensrecht //

Rückforderung von Altersvorsorgezulage vom Zulageempfänger nach Schaffung des § 90 Abs. 3a EStG (BFH)

Auch nach der Einfügung des Abs. 3a in § 90 EStG ist weiterhin davon auszugehen, dass die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen rechtsgrundlos geleistete Zulagebeträge nach Beendigung und Abwicklung des Altersvorsorgevertrags unmittelbar vom Zulageempfänger gemäß § 37 Abs. 2 AO i.V.m. § 96 Abs. 1 Satz 1 EStG zurückfordern kann (BFH, Urteil v. 23.8.2023 - X R 9/21; veröffentlicht am 28.9.2023).