Familienrechtliche Vereinbarungen haben keine Relevanz für das steuerliche Recht, einen Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld zu stellen
Die familienrechtlich erteilte Zustimmung im Rahmen eines Scheidungsverfahrens beeinflusst das Recht eines steuerrechtlichen Gesamtschuldners, einen Aufteilungsantrag zu stellen, nicht.