Sukzessivnießbrauch versus nachrangiger Nießbrauch
Im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge übertragen Eltern häufig Vermögen auf ihre Kinder, wobei sie mittels eines vorbehaltenen Nießbrauchrechts bis zum Ableben des längerlebenden Ehegatten über die Erträge weiterhin verfügen wollen.