Lohnsteuerliche Abrechnung von Erstattungsbeträgen und Verdienstausfallentschädigungen nach dem IfSG
Vor dem Hintergrund der lohnsteuerrechtlichen Abrechnung behördlicher Erstattungsbeträge für Verdienstausfallentschädigungen nach § 56 IfSG hat das Bundesministerium für Finanzen (BMF) mit einem Schreiben am 25.1.2023, BStBl 2023 I S. 207 die Grundsätze für die Kalenderjahre 2020 bis 2023 erklärt, wenn Änderungen des Lohnsteuerabzugs nicht mehr zulässig sind (§ 41c Abs. 3 EStG). In diesem Beitrag nehmen wir das Schreiben zur lohnsteuerlichen Behandlung in den Blick.