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BBEV Nr. 12 vom Seite 398

Nichtveranlagungsbescheinigung und Abgeltungsteuer

Steuerliche Risiken für Anleger und Berater

von Oliver Schultze, Pinneberg

Die Nichtveranlagungsbescheinigung (§ 44a Abs. 2 EStG) – im Folgenden NV-Bescheinigung – wurde bisher erfahrungsgemäß vor allem bei minderjährigen Kindern und Anlegern genutzt, die neben ihren Kapitaleinkünften nur noch Renteneinkünfte beziehen. Auch nach Einführung der Abgeltungsteuer wird an der NV-Bescheinigung festgehalten. Durch die Abgeltungsteuer ergeben sich für den Anlegerkreis jedoch Einschränkungen, deren Konsequenzen im folgenden Beitrag analysiert werden.

I. Bisherige Rechtslage

Nach § 44a Abs. 1 Nr. 2 i. V. mit Abs. 2 Nr. 2 EStG ist auf Antrag des Stpfl. eine NV-Bescheinigung vom Wohnsitz-FA auszustellen, wenn eine Veranlagung zur Einkommensteuer aufgrund der Einkommenssituation nicht in Betracht kommt. Der Stpfl. hat hierbei einen Rechtsanspruch auf Erteilung einer entsprechenden NV-Bescheinigung. NV-Bescheinigungen wurden bislang vor allem zum einen von Rentnern beantragt, die neben den Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung nur über zusätzliche Kapitaleinkünften verfügte, und zum anderen für minderjährige Kinder.

Erfahrungsgemäß wurde eine Überprüfung der Voraussetzungen von Amts wegen regelmäßig nicht vorgenommen, obwohl die Bescheinigung unter d...

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