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Finanzgericht Hamburg Beschluss v. - 2 V 108/19

Gesetze: AO § 357 Abs. 3; AO § 355 Abs. 1; AO § 233a; AO § 238

Abgabenordnung: Anforderungen an die Einspruchseinlegung gegen einen Zinsbescheid

Leitsatz

Ein Einspruch gegen nach einer Steuerfahndungsprüfung ergangene Änderungsbescheide über Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und Nachzahlungszinsen, der die einzelnen Bescheide nicht ausdrücklich benennt und ausschließlich mit Einwendungen gegen den Steuerfahndungsbericht begründet wird, kann nicht als Einspruch auch gegen die Zinsfestsetzung ausgelegt werden.

Fundstelle(n):
AO-StB 2019 S. 342 Nr. 11
BBK-Kurznachricht Nr. 22/2019 S. 1053
VAAAH-30283

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Finanzgericht Hamburg, Beschluss v. 18.07.2019 - 2 V 108/19

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