Reform Radar - Donnerstag, 28.11.2019

Drittes Bürokratieentlastungsgesetz

NWB ReformRadar. Ihr Frühwarnsystem zu allen wichtigen Reformvorhaben.

Hintergrund: Mit dem BEG III sollen Wirtschaft, Bürger und Verwaltung deutlich von Bürokratie entlastet werden. Schwerpunkte hierbei sind:

  • Vereinheitlichung von Grenz- und Schwellenwerten in verschiedenen Rechtsbereichen,

  • zeitnahe Betriebsprüfungen durch die Finanzbehörden,

  • Vermeidung von Doppelmeldungen zur Berufsgenossenschaft,

  • Überprüfung von Schwellenwerten vor allem im Steuer- und Sozialrecht.

Aktueller Stand:

  • : BEG III im BGBl I 2019 S. 1746 veröffentlicht

  • : Verabschiedung Bundesrat

  • : 2./3. Lesung Bundestag

  • : 1. Lesung Bundestag

  • : Stellungnahme Bundesrat

  • : Bundesregierung beschließt BEG III

  • : BMWi veröffentlicht Eckpunktepapier für ein BEG III

Wesentlicher Inhalt des Gesetzes:

  • Einführung einer elektronischen Arbeitsunfähigkeitsmeldung, § 109 SGB IV-E, Inkrafttreten: .

  • Erleichterungen bei Vorhaltung von Datenverarbeitungssytemen für steuerliche Zwecke, § 138 Abs. 1b AO-E, § 147 Absatz 6 Satz 6 AO-E; der Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung wird noch durch das BMF bekannt gegeben, Artikel 97 § 27 Absatz 4 EGAO.

  • Option eines digitalen Meldescheins im Beherbergungsgewerbe, §§ 29, 30 Bundesmeldegesetz-E, Inkrafttreten: .

  • Anhebung der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmergrenze von 17.500 € auf 22.000 € Vorjahresumsatz, § 19 Abs. 1. Satz 1 UStG-E; Anwendung: .
    Hinweis: Wirkt sich bereits auf 2019 aus, da § 19 Abs. 1. Satz 1 UStG auf den Vorjahresumsatz abstellt.

  • Zeitlich befristete Abschaffung der Verpflichtung zur monatlichen Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung für Neugründer, § 18 Absatz 2 Satz 5 und 6 und Absatz 2a UStG-E; Inkrafttreten: .

  • Anhebung der lohnsteuerlichen Pauschalierungsgrenze von 62 € auf 100 € für Beiträge zu einer Gruppenunfallversicherung, § 40b Absatz 3 EStG-E; Inkrafttreten: .

  • Anhebung des steuerfreien Höchstbetrags von 500 € auf 600 € für betriebliche Gesundheitsförderung, § 3 Nr. 34 EStG-E; Inkrafttreten: .

  • Anhebung der Arbeitslohngrenze zur Lohnsteuerpauschalierung bei kurzfristiger Beschäftigung von 72 € auf 120 € pro Arbeitstag, § 40a Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 EStG-E; Inkrafttreten: .

  • Möglichkeit der Pauschalierung der Lohnsteuer für beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer unter Verzicht auf Abruf der ELStAM, § 40a Abs. 7 EStG-E; Inkrafttreten: .

  • Erhöhung der Grenzbeträge für Hilfeleistung durch Lohnsteuervereine, § 4 Nummer 11 Buchstabe b und c StBerG-E; Inkrafttreten: .

  • Wegfall der Anmeldepflicht zur Unfallversicherung für Unternehmer, die eine Gewerbeanzeige erstattet haben, § 192 Absatz 1 Satz 2 SGB VII-E, Inkrafttreten: .

  • Einführung der Textform (anstatt "schriftlich") für die Mitteilung einer Entscheidung des Arbeitgebers über einen Teilzeitwunsch nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz, § 8 Absatz 5 Satz 1 bis 3 des TzBfG, Inkrafttreten: .

  • Bürokratieabbau für Bescheinigungs- und Informationspflichten des Anbieters von Altersvorsorgeverträgen gegenüber dem Steuerpflichtigen, § 22 Nummer 5 Satz 7 EStG-E; § 7a Absatz 1 Satz 3AltZertG-E, § 7b Absatz 1 Satz 6 AltZertG-E, Inkrafttreten: .

  • Erteilung von Auskünften über die für die Besteuerung erheblichen rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse; Einführung einer elektronischen Übermittlungspflicht, § 138 Absatz 1b AO-E, Inkrafttreten: .

Nachrichten

Beiträge

  • Korn/Strahl, Steuerliche Hinweise und Dispositionen zum Jahresende 2019 – Teil 1: Umgesetzte Steuergesetzgebungsvorhaben im Jahr 2019,

  • Eichholz, Wesentliche Aspekte des Bürokratieentlastungsgesetzes III,

  • Hörster, Kabinett beschließt Drittes Bürokratieentlastungsgesetz,

  • Hechtner, Eckpunktepapier zum Bürokratieentlastungsgesetz III,

  • Seifert, Bürokratieentlastungsgesetz III (BEG III) und Umsatzsteuer,

Blogs

  • Jahn, Update Bürokratieabbau - Bundesregierung einigt sich auf Bürokratieentlastungsgesetz (BEG III), NWB Experten-Blog

Gesetzesmaterialien

Quelle: Bundesrat online (il)

Fundstelle(n):
NWB TAAAH-31234