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BBK Nr. 8 vom Seite 369

Bargeldlose Zahlungen mit EC-Karten im Rahmen der Kassenführung

Retrograde und progressive Prüfbarkeit als hinreichende Kriterien

Dr. Bernhard Bellinger

[i]Teutemacher, Buchung von EC-Karten-Umsätzen in der Kassenführung, BBK 16/2015 S. 768 NWB BAAAE-98688 Im Geschäftsablauf der Bargeldbranchen, etwa in der Gastronomie, ist es nicht immer leicht zu bewerkstelligen, Barzahlungen und Kartenumsätze in den Systemen zu differenzieren. Häufig finden sich die Kartenzahlungen deshalb auch im Kassenbuch, obwohl es sich um Forderungen handelt, die dann über Geldtransitkonten umgebucht werden. Weil dies im Einzelfall aber zu einer Einschränkung der Kassensturzfähigkeit führen kann, haben steuerliche Betriebsprüfer dies als formellen Mangel gewertet, der zu einer Hinzuschätzung berechtigen soll. In BBK 16/2015 S. 768 hat Teutemacher die Konsequenzen bereits ausführlich erläutert. Warum aber bei korrekter Handhabung die Kassensturzfähigkeit keineswegs gefährdet ist, zeigt dieser Beitrag.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .

I. Meinungsstreit zu unbaren Zahlungen im Kassenbuch

[i]Kartenzahlungen im Kassenbuch umstrittenOb die Zahlungen mit Geld- oder Kreditkarten im Kassenbuch auftauchen dürfen, ist in letzter Zeit umstritten. Auf den ersten Blick scheint es auch durchaus logisch, dass im Kassenbuch nur Bewegungen von Bargeld erfasst werden sollten.

[i]Forderungen im Kassenbuch als formeller MangelInsbesondere Teutemacher vertritt die Auffassung, dass EC-Karten-Umsätze im ...

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