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BFH Urteil v. - I R 52/69 BStBl 1973 II S. 757

Gesetze: DBAS Art. 4EStG § 19 Abs. 1LStDV § 2 Abs. 3 Nr. 1

Abfindungen an zeitweilige Grenzgänger sind als Einkünfte aus Arbeit im Verhältnis der Grenzgängerzeit zur Nicht-Grenzgängerzeit aufzuteilen

Leitsatz

1. Abfindungen, die Arbeitnehmern anläßlich des vorzeitigen Ausscheidens aus dem Dienst gewährt werden, stellen Einkünfte aus Arbeit (Art. 4 Abs. 1 DBAS) dar. 2. War der Arbeitnehmer zeitweise Grenzgänger (Art. 4 Abs. 2 DBAS), so ist die Abfindung in dem Verhältnis aufzuteilen, in dem die Grenzgängerzeit zur Nicht-Grenzgängerzeit steht.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1973 II Seite 757
GAAAA-90898

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BFH, Urteil v. 18.07.1973 - I R 52/69

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