Überentnahmen bei mehrstöckigen Personengesellschaften
Durch § 4 Abs. 4a EStG wird der betriebliche Schuldzinsenabzug im Falle von Überentnahmen nach einem typisierten Berechnungsverfahren eingeschränkt.
Durch § 4 Abs. 4a EStG wird der betriebliche Schuldzinsenabzug im Falle von Überentnahmen nach einem typisierten Berechnungsverfahren eingeschränkt.
Durch das „Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness“ (kurz: Wachstumschancengesetz) wurden nach langem Gesetzgebungsverfahren umfangreiche Änderungen und Neuerungen im Bereich des Ertrags-, des Umsatz- sowie des Erbschaftssteuerrechts und des Steuerverfahrensrechts eingeführt. Die allgemeinen Regelungen und Änderungen, soweit sie die Umsatzsteuer betreffen, wurden bereits in einem eigenen Beitrag in dieser Ausgabe (ab S. 13) beleuchtet. Die umfangreichen Neuregelungen im Bereich der elektronischen Rechnungsstellung ab 1.1.2025 sollen daher im Folgenden im Detail und separat hier noch einmal vorgestellt werden.
Durch das „Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness“ (kurz: Wachstumschancengesetz) wurden nach langem Gesetzgebungsverfahren umfangreiche Änderungen und Neuerungen im Bereich des Ertrags-, des Umsatz- sowie des Erbschaftssteuerrechts und des Steuerverfahrensrechts eingeführt. Die neuen umsatzsteuerlichen Regelungen sollen dabei in dem folgenden Beitrag näher dargestellt und gewürdigt werden. Die umfangreichen Neuregelungen im Bereich der elektronischen Rechnungsstellung ab 1.1.2025 stellen wir in einem gesonderten Beitrag in dieser Ausgabe (ab S. 16) vor.
Die Europäische Kommission hat am 18.4.2024 eine Berichtigung (sog. Corrigendum) zum Set 1 der European Sustainability Reporting Standard (ESRS) erlassen, die am 19.4.2024 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde. Herauf macht die wPK aufmerksam.
Aufwendungen von mehr als 110 Euro je Beschäftigten für eine betriebliche Jubiläumsfeier sind als geldwerter Vorteil in der Sozialversicherung beitragspflichtig, wenn sie nicht mit der Entgeltabrechnung, sondern erst erheblich später pauschal versteuert werden (BSG, Urteil v. 23.4.2024 - B 12 BA 3/22 R).
Die obersten Finanzbehörden der Länder haben sich hinsichtlich der Bewertung von Grundstücken mit Windkraftanlagen oder Freiflächen-Fotovoltaikanlagen zur Bestimmung des Bodenwertes gem. § 179 BewG geäußert (Oberste Finanzbehörden der Länder v. 6.3.2024 - S 3015, BStBl 2024 I S. 378).